Will: Kooperationsverbot aufheben und den Bund an den Zukunftsfragen der Bildung beteiligen
28.11.2011 
Landshut, 27.11.2011 (rf). Die bayerischen Liberalen haben auf ihrem Landesparteitag am Wochenende in Landshut in ihrem Leitantrag mit großer Mehrheit die Aufhebung des Kooperationsverbotes gefordert. Damit folgten die Delegierten dem Vorschlag des Landesvorstandes und der Fraktion. „Der weitere Auf- und Ausbau der Ganztagsschulen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Schulen - bei all diesen Fragen ist Bayern auf einem guten Weg. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir noch weiter wären, wenn sich der Bund an diesen Zukunftsfragen beteiligen würde. Dafür müssen wir das Kooperationsverbot aufheben", so die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Renate Will (Baldham).
Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde 2006 das so genannte „Kooperationsverbot“ im Grundgesetz verankert. Danach sind Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Projekte der Länder und Kommunen ausgeschlossen, wenn für diese Bereiche allein die Länder die Gesetzgebungskompetenz besitzen. Das Kooperationsverbot habe sich nicht bewährt, erklärte Will. „Um das Ziel einer besseren Finanzierung von Bildungsprojekten vor Ort zu erreichen, intransparente Querfinanzierungen zu vermeiden, Transaktionsverluste zu reduzieren und zielsichere Bildungsinvestitionen zu ermöglichen, ist die Aufhebung des Kooperationsverbotes notwendig. Bund, Länder und Kommunen müssen echte Bildungspartner werden und deshalb müssen wir eine Streichung des Kooperationsverbotes aus dem Grundgesetz erreichen“, ist Will überzeugt.